§ 14 GiMedAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Immersive Medien produzieren“,
- 2.
„Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
- 3.
„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle