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§ 5 GiMedAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen,
- 2.
iteratives Entwickeln von Prototypen,
- 3.
Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten,
- 4.
Gestalten und Umsetzen von Animationen,
- 5.
Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen,
- 6.
Gestalten von immersiven Klangwelten,
- 7.
Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution,
- 8.
Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team,
- 9.
Beraten von Kundinnen und Kunden sowie
- 10.
Validieren und Abschließen von Aufträgen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse,
- 6.
Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren sowie
- 7.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.