§ 9 GiMedAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
- 2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.
Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle