AdvoCite

§ 3 GKG

Höhe der Kosten

(1)

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2)

Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

Gerichtskostengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved