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§ 4 GlasappAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen,
- 2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
Trennen von Glaserzeugnissen,
- 4.
manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 5.
maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 6.
Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
- 7.
Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
Nachbehandeln von Glasapparaten,
- 9.
Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten,
- 10.
Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln,
- 11.
Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten und
- 12.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in den Absätzen 2 und 3 genannten Berufsbildpositionen sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
Borosilikatglas,
- 2.
Quarzglas oder
- 3.
Weichglas.
Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet oder in welchen Einsatzgebieten die Vermittlung erfolgt.