Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Glaser-Handwerk. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.
Glasermeisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle