§ 2 GlasVAusbV
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Kanten- und Flächenveredelung,
- 2.
- 3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle