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§ 4 GMAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
Handformguss,
- b)
Maschinenformguss,
- c)
Druck- und Kokillenguss,
- d)
Feinguss,
- e)
Schmelzbetrieb oder
- f)
Kernherstellung sowie
- a)
- 3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 2.
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen,
- 3.
Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne,
- 4.
Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- 5.
Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen,
- 6.
Anwenden von Formverfahren,
- 7.
Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken,
- 8.
Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
Schmelzen und Warmhalten,
- 10.
Gießen sowie
- 11.
Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation,
- 6.
Planen und Organisieren der Arbeit sowie
- 7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.