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Art. 2 § 1 GNG

Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.

Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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