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§ 1 GntDAIVAPrV

Diplomstudium

(1)

Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.

(2)

Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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