Dienstbehörde ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
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Die Dienstbehörde ist für alle beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständig.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle