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§ 5 GO-MEDAS

Sitzungen

(1)

Die Sitzungen des Ausschusses finden in Präsenz aller Mitglieder und Stellvertreter an einem gemeinsamen Sitzungsort statt. Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch ohne gemeinsame Anwesenheit am Sitzungsort im Wege der elektronischen Kommunikation (Online-Sitzung) oder gleichzeitig in Präsenz und im Wege der elektronischen Kommunikation (hybride Sitzung) stattfinden können.

(2)

Die Sitzungen des Ausschusses und seiner Gremien sind nicht öffentlich.

(3)

Mitglieder, die an einer Sitzungsteilnahme verhindert sind, teilen dies ihrem Stellvertreter und dem Geschäftsführer unverzüglich nach Erkennen des Verhinderungsgrundes mit.

Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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