§ 8 GO-MEDAS
Elektronische Versendung
Ladung, Tagungsordnung und etwaige Beratungsunterlagen können auf elektronischem Weg an die Mitglieder versendet werden.
Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle