Gesetze › GrÄndStVtr MV/ND Schlußformel GrÄndStVtr MV/ND Für das Land Mecklenburg-VorpommernFür das Land NiedersachsenDer MinisterpräsidentNiedersächsischer Ministerpräsidentdes Landes Mecklenburg-Vorpommern Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 11 Anlage zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete