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Protokollnotiz zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Die hohen vertragschließenden Parteien stimmen darin überein, daß Cunsdorf nur dann Gegenstand dieses Vertrages wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umgliederung (Bürgerbefragung, Gemeindevertretungsbeschluß und vorheriger Abtrennungsbeschluß der Gemeinde Schönbach) bis zum 18. Februar 1992 erfüllt sind.

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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