Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1994 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 außer Kraft tritt.
(3)
Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 26. November 1993/10. Januar 1994 über die zeitweilige Grenzabfertigung an bestimmten Grenzübergängen auf deutschem und auf österreichischem Gebiet · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle