Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1996 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 außer Kraft tritt.
(3)
Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Verordnung zu der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 3. Juli 1996/18. Juli 1996 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet und die zeitweilige österreichische Grenzabfertigung auf deutschem Gebiet · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle