§ 1 GrPfREuroV
Zulassung des Euro und ausländischer Währungen für Grundpfandrechte
Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung
- 1.
- 2.
eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 3.
der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- 4.
der Vereinigten Staaten von Amerika
angegeben werden.
Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle