Gesetze › GSGV 15 § 5 GSGV 15 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Schlussformel