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§ 4 GSIAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- 6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 7.
Analysieren gebäudetechnischer Systeme,
- 8.
Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Gebäudesystemtechnik,
- 9.
Montieren und Installieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
- 10.
Konzipieren und Projektieren der Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
- 11.
Durchführen der gewerkeübergreifenden technischen Planung und Integration gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
- 12.
Integrieren von Komponenten und Funktionen an gebäudetechnischen Anlagen und Systemen,
- 13.
Parametrieren, in Betrieb nehmen und Übergeben gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
- 14.
Programmieren, Einrichten und Testen von Software,
- 15.
Übergeben und Dokumentieren von Projekten und
- 16.
Warten, Instandhalten und Optimieren gebäudetechnischer Anlagen und Systeme.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.