Gesetze › GtDBWVAPrV › Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung § 9b GtDBWVAPrV Bestandteile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus1.einem schriftlichen Teil und2.einem mündlichen Teil. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9a Ergänzende Festlegungen § 9c Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens