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§ 12 GtDFmEloAufklVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1)

Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

  1. 1.

    Leistungstest,

  2. 2.

    Simulationsaufgaben,

  3. 3.

    biographischer Fragebogen,

  4. 4.

    Persönlichkeitstest und

  5. 5.

    Aufsatz.

(2)

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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