Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle