Gesetze › GWB › Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen› Kapitel 1 Vergabeverfahren› Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber› Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich § 115 GWB Anwendungsbereich Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 114 Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf § 116 Besondere Ausnahmen