Gesetze › GWB › Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen› Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren› Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde § 174 GWB Beteiligte am Beschwerdeverfahren An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 173 Wirkung § 175 Verfahrensvorschriften