Gesetze › HöfeVfO § 5 HöfeVfO Vermutung Die Eintragung des Hofvermerks begründet die Vermutung, daß die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Eigenschaft hat. Verfahrensordnung für Höfesachen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Erklärungen nach den höferechtlichen Vorschriften § 6 Hofvermerk