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§ 4 HörAkAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen,
- 2.
berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten,
- 3.
Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen,
- 4.
dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen,
- 5.
Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen,
- 6.
Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen,
- 7.
Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen,
- 8.
Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen und
- 9.
Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
betriebliche und technische Kommunikation sowie Patientendatenschutz,
- 6.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen und
- 7.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.