Gesetze › HüSalmoV › Abschnitt 3 Hühneraufzuchtbetriebe § 15 HüSalmoV Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen Sind in einem Hühneraufzuchtbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 entsprechend. Geflügel-Salmonellen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Amtliche Untersuchung § 16 Aufhebung der Maßregeln