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§ 8 HanfEinfV

Muster, Formulare

(1)

Für die nach den in § 1 genannten Rechtsakten oder dieser Verordnung vorgeschriebenen Anträge und Bescheinigungen kann die Bundesanstalt Muster im Bundesanzeiger bekannt geben oder Formulare bereithalten.

(2)

Soweit Muster bekannt gegeben oder Formulare bereitgehalten werden, sind diese zu verwenden.

Hanfeinfuhrverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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