Für Referendarinnen und Referendare, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes vom 13. Juli 2016 (BGBl. I S. 1775) weiter anzuwenden.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle