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§ 20 HAuslG

Die Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren richtet sich für heimatlose Ausländer nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Vorschriften.

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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