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§ 4 HaWiAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
personenbetreuende Dienstleistungen,
- b)
serviceorientierte Dienstleistungen oder
- c)
ländlich-agrarische Dienstleistungen sowie
- a)
- 3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 2.
hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen,
- 3.
hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln,
- 4.
Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren,
- 5.
Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten,
- 6.
Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
- 7.
hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten,
- 8.
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen,
- 9.
hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten,
- 10.
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
- 11.
Hygienemaßnahmen durchführen,
- 12.
im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie
- 13.
mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
In der Berufsbildposition Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
- 1.
im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen,
- 2.
im Schwerpunkt Serviceorientierte Dienstleistungen oder
- 3.
im Schwerpunkt Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz sowie
- 5.
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.