Gesetze › HBankDVDV › Abschnitt 4 Laufbahnprüfung § 19 HBankDVDV Bestandteile Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl § 20 Organisation der Laufbahnprüfung