Gesetze › HBankDVDV › Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung § 8 HBankDVDV Teile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Auswahlkommission § 9 Schriftlicher Teil