Gesetze › HBPolVDAufstV › Abschnitt 3 Ausbildung § 14 HBPolVDAufstV Gliederung der Ausbildung Die Ausbildung gliedert sich in1.den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,2.die Anfertigung einer Seminararbeit,3.die praktische Ausbildung und4.den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium). Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Dienstaufsicht § 15 Ausbildungsplan