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§ 14 HBPolVDAufstV

Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in

  1. 1.

    den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,

  2. 2.

    die Anfertigung einer Seminararbeit,

  3. 3.

    die praktische Ausbildung und

  4. 4.

    den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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