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§ 21 HBPolVDAufstV

Bestehen der Seminararbeit

Die Seminararbeit hat bestanden, wer in der Seminararbeit mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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