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§ 15 HdGStiftG

Freier Eintritt, Gebühren

(1)

Der Eintritt in das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist frei.

(2)

Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3)

Das Nähere regelt die Satzung.

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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