Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.
Heilpraktikergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle