Gesetze › HeimGÄndG 1 Art. 5 HeimGÄndG 1 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft. Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse