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§ 1 HfreqBetrGen

Für den Betrieb von halbleiterbestückten Stromumformungsgeräten, die zur Umformung von Gleich- in Wechselstrom für Leuchtstofflampen in Landfahrzeugen, z.B. in Omnibussen, Campinganhängern, Eisenbahnwagen, dienen, wird hiermit eine Allgemeine Genehmigung erteilt.

Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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