AdvoCite

§ 342g HGB

Einzubeziehende Unternehmen

In den Ertragsteuerinformationsbericht sind einzubeziehen:

  1. 1.

    in den Fällen der §§ 342b und 342e das unverbundene Unternehmen;

  2. 2.

    in den Fällen der §§ 342c, 342d und 342f das oberste Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen, die in den für den Berichtszeitraum aufgestellten Konzernabschluss des obersten Mutterunternehmens einbezogen sind.

Handelsgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved