Gesetze › HGB › Viertes Buch Handelsgeschäfte› Vierter Abschnitt Frachtgeschäft› Zweiter Unterabschnitt Beförderung von Umzugsgut § 451c HGB (weggefallen) Handelsgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 451b Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten § 451d Besondere Haftungsausschlußgründe