AdvoCite

§ 610 HGB

Konkurrierende Ansprüche

Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.

Handelsgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved