Gesetze › HIVHG › Teil 2 Stiftung des Bundes› Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 10 HIVHG Verwaltungskosten Die Kosten für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung sind aus den Stiftungsmitteln zu tragen. HIV-Hilfegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Stiftungsvorstand § 11 Aufsicht, Haushalt, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung