AdvoCite

§ 17 HIVHG

Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen

(1)

Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

(2)

Die Ansprüche auf Leistungen der Stiftung können nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

HIV-Hilfegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved