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§ 6 HkNRG

Inbetriebnahme

Die zuständige Behörde gibt die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Gas und die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte im Bundesanzeiger bekannt.

Herkunftsnachweisregistergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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