Gesetze › HoheSeeEinbrG § 1 HoheSeeEinbrG Zielsetzung Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen. Hohe-See-Einbringungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Sachlicher Geltungsbereich