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§ 1 HoheSeeEinbrG

Zielsetzung

Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.

Hohe-See-Einbringungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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