§ 1 HolzbearbMechAusbV 2004-07
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle