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§ 10 HolzbhAusbV

Aufheben von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin für Handwerk und Industrie sind nicht mehr anzuwenden.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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