§ 1 HotelAusbV
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen
- 1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
- 2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Hotelberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle